Erst ab 1975, nämlich nachdem Francisco Franco Bahamonde (*1892 bis 1975), der spanische Generalísimo (General der Generäle), am 20. November 1975 verstorben war, wandelte sich das Königreich Spanien unter dem spanischen König Juan Carlos I (1975 bis 2014) zu einer Demokratie. Obwohl Juan Carlos I von Franco selbst zu seinem Nachfolger bestimmt worden war, leitete auch er den Prozess des transición española (Spanischer Übergang) ein.
Anlässlich seiner Inthronisation hielt Juan Carlos I am 22. November 1975 vor den Cortes (Höfe = Parlamentskammern) eine mutige Rede. Er betonte, dass „eine freie und moderne Gesellschaft die Beteiligung aller in den Entscheidungszentren, den Medien, den unterschiedlichen Ebenen des Erziehungswesens und der Kontrolle des nationalen Wohlstands“ erfordere.
Nachdem sich die Cortes am 18. November 1976 mit dem Ley (Gesetz) 1/1977 mit 425 von 531 Stimmen für eine politische Reform ausgesprochen hatten, wurde das Gesetz am 15. Dezember 1976 im referéndum sobre el Proyecto de Ley para la Reforma Política (Referendum über den Entwurf des Gesetzes zur politischen Reform) bei einer Abstimmungsbeteiligung von etwa 78 Prozent mit einem Stimmanteil von etwa 97 Prozent auch von der spanischen Bevölkerung gebilligt. Auf den Balearen gab es 379.205 Stimmbürger, von denen 319.361 Stimmberechtigte an dem Referendum teilnahmen und von denen sich 303.624 Stimmberechtigte für das Gesetz aussprachen. Mit dem Inkrafttreten des Ley 1/1977 am 4. Januar 1977 war die Grundlage einer Verfassungsreform geschaffen worden, mit der Spanien zu einer parlamentarischen Monarchie geführt werden sollte. Die Cortes bestanden nunmehr aus zwei Kammern, deren erste Mitglieder in den Parlamentswahlen vom 15. Juni 1977 bestimmt wurden: Congreso de los Diputados (Abgeordnetenkongress) und Senado (Senat). Die Gobierno (Regierung) und der Congreso de los Diputados hatten das Recht zur Einleitung der Verfassungsreform, das vom Congreso de los Diputados wahrgenommen wurde.
Aus verschiedenen Parteien betraute er sieben Abgeordnete mit der Ausarbeitung eines Entwurfs der Verfassung, die als die padres de la Constitución (Eltern der Verfassung) bekannt sind:
Partido Comunista de España: Rechtsanwalt Jordi Solé i Tura (*1930 bis 2009)
Partido Socialista Obrero Español: Rechtsanwalt Gregorio Peces-Barba y Martínez (*1938 bis 2012)
Unión de Centro Democrático: Jurist Gabriel Cisneros y Laborda (*1940 bis 2007), Jurist Miguel Herrero y Rodríguez de Miñón (*1940) sowie Rechtsanwalt José Pedro Pérez-Llorca y Rodrigo (* 1940 bis 2019)
Alianza Popular: Jurist Manuel Fraga y Iribarne (*1922 bis 2012)
Convergència Democràtica de Catalunya: Rechtsanwalt Miquel Roca i Junyent (*1940)
Der Entwurf wurde am 6. Dezember 1978 im referéndum sobre el Proyecto de Constitución (Referendum über den Entwurf der Verfassung) bei einer Abstimmungsbeteiligung von etwa 67 Prozent mit einem Stimmanteil von etwa 92 Prozent vom spanischen Volk angenommen. Zuvor hatten sich der Congreso de los Diputados mit 325 von 345 Stimmen und der Senado mit 226 von 239 Stimmen am 31. Oktober 1978 für den Entwurf ausgesprochen. Von den 450.115 Stimmbürgern auf den Balearischen Inseln nahmen 315.891 Stimmberechtigte an dem Referendum teil, von denen sich 282.598 Stimmberechtigte für den Entwurf entschieden.
Nachdem Juan Carlos I die Constitución (Verfassung) am 27. Dezember 1978 unterzeichnet hatte, trat sie am 29. Dezember 1978 mit ihrer Verkündung im Boletín Oficial del Estado (Offizielles Bulletin des Staates) in Kraft.
Schon im März 1977 stellten die Moviment Comunista de les Illes Balears, die Partit Socialista de les Illes, die Partido del Trabajo de España und die Partit Socialista d’Alliberament Nacional dels Països Catalans in Randa im santuari de nostra Senyora de Cura das von ihnen entworfene estatut d’autonomia per a Mallorca, Menorca, Eivissa i Formentera (Autonomiestatut für Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) vor; bekannt geworden ist das Programm auch als estatut de Cura (Statut von Cura). Zwar drangen sie mit ihren Vorschlägen nicht durch, mit dem Blick auf die für den 15. Juni 1977 angesetzten Parlamentswahlen nahmen aber die auf Mallorca antretenden Parteien, mit Ausnahme der Aliança Popular de les Illes Balears und der Organización de Izquierda Comunista, den Gedanken der Autonomie auf.
Am 4. Juni 1977 unterschrieben sie in Palma in der Fundación Europea Dragan den pacte per a l‘autonomia de les Illes Balears (Pakt für die Autonomie der Balearischen Inseln). Mit dem Bündnis verpflichteten sich die Beteiligten, die Identität und die Rechte der Inseln zu verteidigen sowie die Balearen zu einem Autonomiestatut zu führen.
Unmittelbar nach den Wahlen zu den Cortes schlossen sich die sechs Abgeordneten des Congreso de los Diputados und die fünf Mitglieder des Senado, die die Balearischen Inseln in den Cortes vertraten, am 30. Juli 1977 zur assemblea de parlamentaris de les Illes Balears (Versammlung der Parlamentarier der Balearischen Inseln) zusammen. Die Versammlung, die kein offizielles Gremium war, verbanden die Politiker nicht nur mit dem Anspruch, für die Inseln der alleinberechtigte Gesprächspartner der Gobierno zu sein, vielmehr bezweckten sie auch die Einrichtung eines vorautonomen Regimes zur Verwirklichung der Autonomie der Balearen.
Nachdem sich die assemblea de parlamentaris de les Illes Balears am 12. Dezember 1977 in Ciutadella für den Weg zur Autonomie über ein vorautonomes Regime ausgesprochen hatte, billigte sie am 13. Juni 1978 auf Ibiza den auf die Gründung einer solchen Autorität ausgerichteten Entwurf des Real Decreto-ley (Königliches Dekret-Gesetz) 18/1978, das am 30. Juni 1978 im Boletín Oficial del Estado verkündet wurde. Mit dem Gesetz legte der spanische Präsident Adolfo Suárez y González (1976 bis 1981) die Grundlage für die Bildung der Consells Insulars (Inselräte) auf Mallorca, Menorca und Ibiza-Formentera sowie des Consell General Interinsular (Generalinselrat) auf den Balearischen Inseln.
Am 24. oder 28. Juli 1978 wählten die balearischen Mitglieder des Congreso de los Diputados und des Senado in Palma im castell de Bellver die Mitglieder des Consell General Interinsular. Das Gremium übernahm fortan die ihm von der Gobierno und dem Diputación Provincial (Provinzialrat) übertragenen Aufgaben.
Erst im Juni 1980 einigten sich die auf den Balearen tätigen Kräfte der Politik auf die Einsetzung eines Ausschusses, der einen Entwurf eines Autonomiestatuts erarbeiten sollte. Das unter dem Namen „comissió dels Onze (Kommission der Elf)“ bekannt gewordene Gremium bestand aus Politikern verschiedener Parteien:
Partit Comunista de les Illes Balears: Ignasi Ribas
Partido Socialista Obrero Español: Historiker und Rechtsanwalt Gregori Mir i Mayol (*1939 bis 2016) sowie Rechtsanwalt Félix Pons i Irazazábal (*1942 bis 2010)
Partit Socialista de Mallorca: Schriftsteller Damià Pons i Pons (*1950)
Partit Socialista de Menorca: Andreu Murillo
Unión de Centro Democrático: Rafel Gil i Mendoza, Llus Pinya, Joan Josep Ribas sowie Ingenieur Francesc Tutzó i Bennàssar (*1940)
Alianza Popular: Josep Cañellas i Fons (*1932 bis 2020)
Unabhängiges Mitglied für Ibiza und Formentera: Vicenç Ferrer i Castelló
Der von der comissió dels Onze im April 1981 vorgelegte Entwurf löste leidenschaftliche und heftige Diskussionen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen aus. Nicht nur die Vertretung der Inseln im Parlament de les Illes Balears (Parlament der Balearischen Inseln), zu der ein mallorquinisches Übergewicht befürchtet wurde, belastete die Gespräche. Vielmehr erschwerten auch die Bestimmung der Amtssprache und die Gestaltung der Flagge, die besonders emotional betroffen waren, die Beratungen.
Nachdem sich die Partido Socialista Obrero Español und die Unión de Centro Democrático im Sommer 1981 auf einen gemeinsamen Entwurf eines Autonomiestatuts geeinigt hatten, berief der balearische Generalinselratspräsident Jeroni Albertí i Picornell (1978 bis 1982) für den 7. Dezember 1981 eine gemeinsame Sitzung des Consell General Interinsular und der Consells Insulars ein. Mit den Stimmen der Abgeordneten der Partido Socialista Obrero Español und der Unión de Centro Democrático sowie der unabhängigen Parlamentarier von Menorca wurde der Entwurf zur Weiterleitung an den Congreso de los Diputados verabschiedet.
Zwar wurde der Entwurf des Autonomiestatuts bereits am 16. Dezember 1981 in den Congreso de los Diputados eingebracht und am 10. März 1982 im Boletín Oficial de las Cortes Generales (Offizielles Bulletin der Parlamentskammern) veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Parlamentswahlen, die am 28. Oktober 1982 stattfanden, und des Zerfalls der Unión de Centro Democrático, der am 18. Februar 1983 in ihrer Auflösung gipfelte, verzögerten sich die Beratungen des Entwurfs aber erheblich. Erst am 16. Januar 1983 stimmte der Congreso de los Diputados dem den Entwurf enthaltenden Ley Orgánica (Organgesetz) 2/1983 mit 193 von 304 Stimmen zu, das sodann im Senado allerdings nochmals geringfügig geändert und vom Congreso de los Diputados am 25. Februar 1983 mit 206 von 304 Stimmen auch in seiner abgewandelten Fassung endgültig beschlossen wurde.
Nachdem Juan Carlos I das Ley Orgánica 2/1983 am 25. Februar 1983 unterschrieben hatte, trat das Estatut d’Autonomia de les Illes Balears (Autonomiestatut der Balearischen Inseln) am 1. März 1983 mit seiner Verkündung im Boletín Oficial del Estado in Kraft. Die Inseln bilden nunmehr die Comunitat Autònoma de les Illes Balears (Autonome Gemeinschaft der Balearischen Inseln), deren Befugnisse der Selbstverwaltung seit ihrer Einrichtung durch mehrere Reformen erheblich erweitert wurden.
Mit dem am 25. Dezember 1992 in Kraft getretenen Ley Orgánica 9/1992 waren über die Autonomiestatute hinausgehende Zuständigkeiten auf die Comunidades Autónomas (Autonome Gemeinschaften) übertragen worden. Die erweiterten Kompetenzen fanden mit dem Ley Orgánica 9/1994 mit Wirkung ab dem 14. April 1994 auch Eingang in das Estatut d’Autonomia de les Illes Balears, dessen Zuständigkeitsregeln an das Ley Orgánica 9/1992 angepasst wurden.
Das ab dem 6. Februar 1996 anzuwendende Ley Orgánica 2/1996 weitete die Befugnisse der Comunitat Autònoma de les Illes Balears nochmals aus.
Über das Estatut d’Autonomia de les Illes Balears hinaus wies das Ley 27/1997 der Comunitat Autònoma de les Illes Balears mit Wirkung ab dem 6. August 1997 weitere Steuereinnahmen zu.
Mit dem am 10. Januar 1999 in Kraft getretenen Ley Orgánica 3/1999 erfuhr das Estatut d’Autonomia de les Iles Balears nicht nur eine weitere Ausdehnung der Zuständigkeiten, sondern auch einige Änderungen der Organisation der Comunitat Autònoma de les Illes Balears.
Die Steuereinnahmen der Comunitat Autònoma de les Illes Balears erweiterte das Ley 29/2002, das am 3. Juli 2002 in Kraft trat, abermals.
Das Ley Orgánica 1/2007, das Juan Carlos I am 28. Februar 2007 unterzeichnet hatte, fasste das Estatut d’Autonomia de les Illes Balears unter Berücksichtigung der vorangegangenen Reformen neu. Nach seiner Veröffentlichung am 1. März 2007 sowohl im Boletín Oficial del Estado als auch im Butlletí Oficial de les Illes Balears (Offizielles Bulletin der Balearischen Inseln) trat das neu gefasste Autonomiestatut am 2. März 2007 in Kraft.
Schon am 30. Oktober 1984 hatte das Parlament de les Illes Balears den 1. März mit dem Llei (Gesetz) 9/1984 zum Dia de les Illes Balears (Tag der Balearischen Inseln) erklärt. Zwar war der Feiertag nach dem Llei 9/1984 zunächst nicht arbeitsfrei gewesen, doch hatte das Conselleria de Treball i Formació (Ministerium für Arbeit und Ausbildung) mit der Resolució (Resolution) vom 20. November 1998 die Arbeitsfreiheit angeordnet, die erstmals am 1. März 1999 zur Anwendung gelangt war. Mit dem Ley Orgánica 1/2007 ist der Dia de les Illes Balears seit dem 2. März 2007 auch im Estatut d’Autonomia de les Illes Balears verankert worden.