Nachdem der aragonesische König Chaime I der Eroberer (1213 bis 1276), der spätere mallorquinische König Jaume I der Eroberer (1230 bis 1276), die Insel von den Arabern befreit hatte, setzen sich auf Mallorca die Flächenmaße des hort und quartó sowie der quarterada und jovada durch. Bereits im Llibre del Repartiment de Mallorca (Buch der Aufteilung Mallorcas), in dem Jaume I ab 1232 die von ihm verfügten Zuwendungen der Landflächen an seine Gefolgschaft festhalten ließ, wurde die jovada zur Bestimmung der Ausdehnung der Güter und Gehöfte verwandt.
Nachdem der französische Nationalkonvent am 1. August 1793 mit der Einführung des Meters ein einheitliches Längenmaß beschlossen hatte, wurde das metrische System in den 1850er Jahren zwar auch im (Ersten) Königreich Spanien eingeführt. Die traditionellen Flächenmaße sind gleichwohl auch im (Dritten) Königreich Spanien bis in die heutige Zeit erhalten geblieben, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft.
Mit dem Real Pragmática (Königlichen Pragmatismus) vom 31. Januar 1768 richtete der spanische König Carlos III (1759 bis 1788) zunächst die Contadurías de Hipotecas (Hypothekenbuchhaltung) ein, die die spanische Königin Isabel II (1833 bis 1868) mit dem Ley hipotecaria (Hypothekengesetz) vom 8. Februar 1861 zu den Registros de la Propiedad (Eigentumsregistern) weiterentwickeln ließ. Der Umstand, dass die Eigentumsregister nicht von Amts wegen angepasst werden dürfen, lässt in den zeitlich häufig weit zurückliegenden Eintragungen der Registros de la Propiedad auch heute noch die historischen Flächenmaße erscheinen.
Die überkommenen Flächenmaße gründen sich auf das Längenmaß des destre.
Dieser hat auf Mallorca eine Länge von 4,214 Meter.
Der hort hat eine Seitenlänge von 5 destres, die zu einer Länge von 21,07 Meter (4,214 Meter x 5 destres) führen. Er bildet ein Quadrat von 443,9449 Quadratmeter (21,07 Meter x 21,07 Meter).
Der quartó wird in den spanischen comarces (Landschaftszonen) unterschiedlich bestimmt, sodass seine Fläche regional zwischen etwa 200 Quadratmeter und 1.800 Quadratmeter schwankt. Der mallorquinische quartó umfasst eine Fläche von 4 horts, die bei einer Seitenlänge von 42,14 Meter (21,07 Meter x 2 horts) zu einer quadratischen Fläche von 1.775,7796 Quadratmeter (42,14 Meter x 42,14 Meter) führen.
Die quarterada geht nach der Legende auf Jaume I zurück, dessen Arme eine Spannweite von 2,107 Meter erreicht haben sollen. Im Zusammenhang mit der Ordnung der Landverhältnisse auf Mallorca soll er das Vierzigfache dieses Körpermaßes, mithin eine Länge von 84,28 Meter (2,107 Meter x 40), als die Seitenlänge der quarterada bestimmt haben, die somit ein Quadrat von 7.103,1184 Quadratmeter bilden sollte. Die quarterada umfasst nach der Geschichtswissenschaft eine Fläche von 4 quartons, die mit einer Seitenlänge von 84,28 Meter (42,14 Meter x 2 quartons) genau die quadratische Fläche von 7.103,1184 Quadratmeter bilden, die auch nach der Legende angenommen wird.
Die jovada unterscheidet sich in den spanischen comarces ebenfalls; ihre Fläche schwankt örtlich zwischen etwa 2.000 und 21.000 Quadratmeter. Bei einer Seitenlänge von 337,12 Meter (84,28 Meter x 4 quarterades), die sich aus 4 quarterades ergibt, macht die jovada auf Mallorca eine quadratische Fläche von 113.649,89 Quadratmeter (337,12 Meter x 337,12 Meter) aus.
Das Flächenmaß der jovada geriet bereits im 14. Jahrhundert in Vergessenheit.